Revier-Nutzung
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Revierbestimmungen Mandichosee
Die Nutzung des Mandichosees ist mit einer Verordnung
des Landkreises Aichach-Friedberg geregelt (Vollzug der
Wassergesetze; Verordnung über die Beschränkung des
Gemeingebrauchs für den Bereich der Lechstaustufe 23;
Amtsblatt 1 B 12 43 B, Jahrgang 50/Nr. 3 vom
26.Februar 1994).
Erlaubt ist das Befahren des Mandichosees mit
Windsurfbrettern, Segelbooten (nicht jedoch mit
Mehrrumpfbooten) sowie sonstigen kleinen
Wasserfahrzeugen ohne eigene Treibkraft (Ruder-, Tret-,
Falt-, Schlauchboote, Luftmatrazen) mit weniger als 9,20
Metern Länge. Die Verwendung von elektrischen
Hilfsantrieben ist nicht erlaubt.
Weitere Informationen über die Nutzung des
Mandichosees und besonderen Revierbedingungen
finden sie hier: